Garantie und Gewährleistung

Garantie und Gewährleistung (Kundeninformation)

Sehr geehrte Kundin!
Sehr geehrter Kunde!

Vielen Dank für Ihren Kauf über ein BENDA Motorrad, wo wir uns erhoffen, dass es Ihnen viele Jahre Freude am Motorradfahren bereiten wird.

Um eine lange Lebensdauer dieses zu gewährleisten, lesen Sie die Bedienungsanleitung und halten Sie sich an die Informationen welche Sie von Ihrem Vertragshändler erhalten haben.

U.a. werden Sie über die Garantie und Gewährleistungsbedingungen der BENDA MOTOR EUROPE GmbH informiert. Außerdem sind in der Bedienungsanleitung nützliche Informationen sowie Wartungsintervalle niedergeschrieben welche geführt werden müssen um die Garantie im Falle eines Anspruchs nutzen dürfen.

Zusätzlich zur Garantie bieten wir die Möglichkeit auf eine Garantieverlängerung. Diese entnehmen Sie bitte auf unserer Website www.bendamoto.com

Nach aktuellem EU-Verbraucherrecht haben Sie innerhalb dieser Gesetzgebung, welche den Verkauf von Waren an Verbraucher regelt, bestimmte Rechte (die der Privatnutzung).

Wir empfehlen Wartungen und Reparaturen von Ihrem Vertriebspartner durchführen zu lassen, bei dem das Motorrad gekauft worden ist um die Historie und den Nutzungsverlauf zur Gänze nachvollziehen zu können und diese Ihr Händler am besten kennt.

Sie als Besitzer verpflichten sich mit dem Kauf dieses Produkts zur normalen Verwendung und Einhaltung der vorgegebenen Wartungsintervalle welche nur von autorisierten Vertriebspartnern durchgeführt werden dürfen. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, sobald ein Mangel erkennbar ist diesen unmittelbar an Ihren Händler zu melden um weitere Schäden an Ihrem Fahrzeug zu vermeiden. Folgeschäden welche bei weiterer Nutzung entstehen können von der Garantie und Gewährleistungspflicht ausgeschlossen werden!

Verschleißsteile bzw. alle als Wartungsteile benannten, wie Öl- und Luftfilter, Zündkerzen, Gabeldichtringe sind durch diese Garantie bzw. Gewährleistungspflicht nicht abgedeckt. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ersatzteile, welche im Rahmen ihrer Funktion einem Verschleiß unterliegen. Diese sind: Reifen, Antriebsketten, Bremsbeläge, Leuchtmittel, Kupplung usw. (ausgenommen bei Produktionsfehler)

Für die Motorradbatterie der Benda Modellpalette gilt generell eine Garantie und Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, ab Verkaufsdatum. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist die Batterie von den Bedingungen dieser ausgeschlossen.

Für die Auspuffanlage und deren Anbauteile inkl. Krümmer gilt eine Garantie von 12 Monaten, ab Verkaufsdatum des Motorrades an Sie, den Kunden. Während dieser Garantiedauer ist Korrosion von innen sowie die Deformierung der nicht sichtbaren Teile innen von der Garantie ausgeschlossen. Nach Ablauf von 12 Monaten ist die Auspuffanlage von den Bedingungen dieser Garantie ausgeschlossen.

Die Montage von Zubehörauspuffanlagen welche Seitens BENDA MOTOR EUROPE GmbH nicht freigegeben wurden können sich auf die Garantie- und Gewährleistungspflicht auswirken und eventuell erlischt dadurch diese.

Im Falle des Auftretens eines Mangels wickelt die Benda Motor Europe GmbH mit ihnen dem Benda Händler (Vertriebspartner) über den Zeitraum von 36 Monaten ab Verkaufsdatum des Motorrades an den Kunden (Datum Auslieferung). Diese Mängel beziehen sich auf Material- bzw. Herstellungsmängel welche offensichtlich bei der Herstellung bereits aufgetreten sind.

Für jedes ausgetauschte Ersatzteil im Rahmen der Garantie und Gewährleistung verbleibt die Haftung bis zum Ablauf dieser.

Einige Zubehörteile sind nach den am Nutzungsort geltenden Gesetzen verboten.

Als Motorradbesitzer/-fahrer obliegt es Ihrer Verantwortung, alle Gesetze in Ihrem Land zu kennen und zu beachten.

Sollten Sie hierbei Zweifel haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Behörde.

Abnutzungen durch unsachgemäßen Gebrauch oder Handhabung, Oxidation oder Korrosion aufgrund von Umwelteinflüssen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Weitere ausgeschlossene Teile u.a. sind, Fahrersitz sowie Sozius, Lackierte Oberflächen, Chromteile, polierte Aluminiumteile bzw. Leisten, aufgrund von normalem Verschleiß, Belastung oder mangelhafter Wartung.

Wie o.a. werden Motorräder häufig unter widrigen Umweltbedingungen verwendet. Aus diesem Grund ist es unumgänglich, Fahrzeugpflege zu betreiben. Schmutz, Öle, andere Stoffe tragen dazu bei und können Oberflächen beschädigen und die Bedienelemente beeinträchtigen. Waschen, Reinigen, gegebenenfalls polieren und verloren gegangene Schmierung soll in Abständen Ihrerseits durchgeführt werden, deren Häufigkeit je nach Modell variieren kann. Die Informationen dazu finden Sie in der Bedienungsanleitung.

Um dieses Erscheinungsbild aufrecht zu halten hängt dies letztendlich von der Pflege ab, welche Ihr Motorrad durch Reinigung und Pflege erhält.

Besonders bei Nutzung in den Wintermonaten kann Ihr Motorrad chemischen Mitteln welche der Schneeschmelze beitragen ausgesetzt sein. Wir empfehlen bei regelmäßiger Nutzung vor Beginn dieser Periode und nochmals während dieser Ihr Motorrad außerhalb der normalen Wartungsintervallen bei Ihrem autorisierten Händler warten zu lassen. Diese Maßnahme stellt sicher Ihr Motorrad vor zusätzlichen Schäden während dieser Periode zu schützen.

Wettbewerbsmäßiger Einsatz, Fahrlässigkeit bzw. Missbrauch, Schäden bzw. Folgeschäden welche durch Unfall verursacht worden sind, falsche Einstellungen, Reparaturen oder defekte durch Anbringung von Zubehörteilen sowie Eingriff in die Elektronik bzw. den Hauptkabelstrang oder Arbeiten welche nicht von autorisierten Händlern durchgeführt werden bergen die Gefahr der nicht Abdeckung Ihrer Garantie und Gewährleistungspflicht.

Die Garantie und Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Kosten für den Transport Motorrad zum Vertriebspartner, Bergung bzw. sonstiger Ausgaben, welche anfallen, während das Motorrad aufgrund von Garantiereparaturen nicht nutzbar ist. Sollte ein Garantiefall bzw. Gewährleistungsfall eintreten, haftet die BENDA MOTOR EUROPE GmbH sowie Sie als Vertragspartner bzw. Vertragswerkstätte nicht für entgangene Nutzung, Unannehmlichkeiten, Stehzeiten, wirtschaftliche Verluste oder andere neben- oder Folgeschäden.

Tipps bei Auslandsreisen:

Stellen Sie sicher das die lt. Wartungsplan anfallenden Arbeiten nicht bzw. nicht in nächster Zeit notwendig sind.( Je nach Länge und Dauer der Reise)

Erkundigen Sie sich bei längeren Reisen nach einer geeigneten Reiseversicherung.

Führen Sie Ihre Bedienungsanleitung mit um sich im Notfall auch teilweise selber abhelfen zu können.

Bei Problemen mit Ihrem Motorrad im Ausland lassen sie dieses nur von autorisierten Benda Servicestellen warten.

Die Benda Motor Europe GmbH nimmt sich das Recht im Falle einer Rückrufaktion bzw. technischen Änderungen schadhafte Teile nach eigenem Ermessen welche nicht in die Garantie und Gewährleistungspflicht fallen erneuern bzw. reparieren zu dürfen.
Tritt dieser Fall ein werden Sie von uns benachrichtigt.

Alle Angaben sind zum Zeitpunkt der Druck und Online Veröffentlichung zutreffend.

Falls nun Fragen auftreten wenden Sie sich an Ihren Händler. Dieser gibt Ihnen hierzu Informationen und Ratschläge.

Die BENDA MOTOR EUROPE GmbH behält sich das Recht, unangekündigt Änderungen vorzunehmen. Werden andere Abmachungen wie hier aufgeführt abgesprochen haben diese nur Gültigkeit, wenn diese von der BENDA MOTOR EUROPE GmbH vereinbart worden sind.

Werden andere Abmachungen wie hier aufgeführt abgesprochen haben diese nur Gültigkeit, wenn diese von der BENDA MOTOR EUROPE GmbH vereinbart worden sind.

Die Garantie und Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf DEUTSCHLAND und nur die verkauften Fahrzeuge über das Vertriebsnetzwerk der BENDA MOTOR EUROPE.