Garantie und Gewährleistung
Sehr geehrte Kundin!
Sehr geehrter Kunde!
Vielen Dank für den Kauf eines BENDA Motorrades.
Wir sind sicher, dass es Ihnen viele Jahre Freude am Motorradfahren bereiten wird.
Um eine lange Lebensdauer für Ihr Motorrad zu gewährleisten, lesen Sie die Bedienungsanleitung und halten Sie sich bitte an die Informationen, welche Sie von Ihrem Vertragshändler erhalten haben.
U.a. werden Sie über die Garantie und Gewährleistungsbedingungen der BENDA MOTOR EUROPE GmbH informiert.
Zusätzlich sind in der Bedienungsanleitung nützliche Informationen, wie z. B. Wartungsintervalle angegeben, welche dringend eingehalten werden müssen, um beim Eintreten eines Schadens, Ihre Garantie und Gewährleistung nicht zu gefährden.
Nach aktuellem EU-Verbraucherrecht haben Sie innerhalb dieser Gesetzgebung, welche den Verkauf von Waren an Verbraucher regelt, einen Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten ab Zulassung bzw. Gefahrenübergang (Fahrzeugübergabe) an den Kunden.
Weil wir von unseren Produkten überzeugt sind, gewähren wir weitere 12 Monate Garantie auf unsere Motorräder.
Somit haben Sie 3 Jahre Herstellergarantie.
Um diese zusätzlichen 12 Monate der Herstellergarantie, die eine freiwillige Leistung darstellen, nutzen zu können, ist es zwingend notwendig, alle in diesem Zeitraum fälligen Wartungen / Inspektionen, bei einem unserer Benda Fachhändler bzw. autorisierten Vertriebspartnern, durchführen zu lassen.
Im Falle einer Veräußerung Ihres Fahrzeugs gehen die Ansprüche mit dem Eigentum auf den neuen Fahrzeughalter über.
Die Garantie begründet keinesfalls Ansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Herabsetzung des Fahrzeugpreises. Gesetzliche Produktmangelansprüche und Rechte des Fahrzeuginhabers werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Eine Geltendmachung der Ansprüche und Rechte sind für den Käufer unentgeltlich.
Im Falle des Auftretens eines Mangels wickelt diesen die Benda Motor Europe GmbH mit dem Benda Händler (Vertriebspartner) über den Zeitraum von 36 Monaten ab Verkaufsdatum des Motorrades an den Kunden (Datum Auslieferung) ab. Diese Mängel beziehen sich auf Material- bzw. Herstellungsmängel, die offensichtlich bei der Herstellung bereits aufgetreten sind.
Für jedes ausgetauschte Ersatzteil, im Rahmen der Garantie und Gewährleistung, verbleibt die Haftung bis zum Ablauf dieser.
Einige Zubehörteile sind nach den am Nutzungsort geltenden Gesetzen verboten.
Originales Benda Zubehör ist von der Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Garantie und Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf:
– Kosten für den Transport des Motorrads zum Vertriebspartner
– Bergung bzw. sonstiger Ausgaben, welche anfallen, während das Motorrad aufgrund von Garantiereparaturen nicht nutzbar ist.
Sollte ein Garantiefall bzw. Gewährleistungsfall eintreten, haftet die BENDA MOTOR EUROPE GmbH, sowie der Vertragspartner bzw. die Vertragswerkstätte, nicht für entgangene Nutzung, Unannehmlichkeiten, Stehzeiten, wirtschaftliche Verluste oder andere Neben- oder Folgeschäden.
Garantieausschlüsse:
ohne Rücksicht auf beteiligte Ursachen für Schäden:
- durch Unfall, Einfluss von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkender Vorfall.
- durch unsachgemäße, mutwillige oder böswillige Handlungen, Entwendungen, insb. Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub und/oder Unterschlagung, Korrosion, an Lack bzw. durch Rost
- Einwirkung von Tierschäden, Sturm, Hagel, Frost, und alle anderen Naturgewalten, Wassereintritt, sowie Verschmorungen, Brand oder Explosion.
- welche durch die Teilnahme an Rennveranstaltungen oder aus den dazugehörigen Trainingsfahrten entstehen
- durch Veränderung der ursprünglichen Fahrzeug – Konstruktion des Motorades wie z. B.: Tuning und / oder durch Einbau von Teilen, die vom Hersteller nicht freigegeben bzw. zugelassen worden sind
- durch Kriegsereignisse jeglicher Art, wie Unruhen, Bürgerkrieg, Streiks, Terrorismus, Vandalismus, usw. Beschlagnahmung oder sonstige hoheitliche Eingriffe oder/und durch Atomenergie
- durch entstandene Schäden welche durch die Verwendung ungeeigneter Kraft bzw. Betriebsstoffen oder durch Mangel an Kraft oder Betriebsstoffen (Schmiermittel, Öle, Kühlwasser, etc.) verursacht worden sind
- bei Verwendung von offensichtlich reparaturbedürftigen Ersatzteilen. Es sei denn, dass der Schaden mit der Notwendigkeit der Reparatur nachweislich nicht im Zusammenhang steht, oder dass das Ersatzteil zur Zeit des Schadens von einer hierfür fachlich ausgebildeten Person provisorisch repariert worden war
- wenn der Fahrzeugeigentümer / Garantieanspruch Nehmer das Motorrad zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet hatte oder das Kraftfahrzeug gewerbsmäßig an wechselnde Personen vermietet worden ist.
- Für welche ein Dritter einzutreten hat, bzw. deren Instandsetzung im Rahmen der Herstellerkulanz erfolgt ist oder welche auf einen Herstellungs- oder Produktfehler zurückzuführen sind, welcher beim jeweiligen Modell in größerer Zahl auftritt (Serienfehler) und für den nach Art und Häufigkeit grundsätzlich Herstellerkulanz in Betracht kommt.
Sämtliche als Verschleißsteile bzw. alle, als Wartungsteile benannten Teile, wie z. B.: Öl- und Luftfilter, Zündkerzen, Gabeldichtringe, sind durch diese Garantie bzw. Gewährleistungspflicht nicht abgedeckt. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ersatzteile, welche im Rahmen ihrer Funktion einem Verschleiß unterliegen. Diese sind: Reifen, Antriebsketten und Riemen, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Leuchtmittel, Kupplung, Relais usw. (ausgenommen bei Produktionsfehler)
Für die Motorradbatterie der Benda Modellpalette gilt generell eine Garantie und Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, ab Verkaufsdatum. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist die Batterie von den Bedingungen dieser ausgeschlossen.
Für die originale Auspuffanlage und deren Anbauteile inkl. Krümmer sowie Katalysator gilt eine Garantie von 12 Monaten, ab Verkaufsdatum des Motorrades an Sie, den Kunden. Während dieser Garantiedauer ist Korrosion von innen sowie die Deformierung der nicht sichtbaren Teile innen von der Garantie ausgeschlossen. Nach Ablauf von 12 Monaten ist die Auspuffanlage von den Bedingungen dieser Garantie ausgeschlossen.
Abnutzungen durch unsachgemäßen Gebrauch oder Handhabung.
Oxidation oder Korrosion aufgrund von Umwelteinflüssen, wie bereits oben erwähnt sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Weitere ausgeschlossene Teile sind:
Fahrersitz- sowie Soziussitz, lackierte Oberflächen und Chromteile, polierte Aluminiumteile bzw. Leisten, aufgrund von normalem Verschleiß, Belastung oder mangelhafter Wartung.
Weitergehend bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Herstellergarantie, um zusätzliche 24 Monate auf 5 Jahre zu verlängern.
Hierzu erhalten Sie von unseren Benda Fachhändler die Details dazu.
Auch nach Ablauf der Herstellergarantie empfehlen wir die Wartungen und Reparaturen von Ihrem Vertriebspartner durchführen zu lassen, um die Historie und den Nutzungsverlauf zur Gänze nachvollziehen zu können und auch weiterhin sicher unterwegs zu sein.
Sie, als Besitzer, verpflichten sich mit dem Kauf dieses Produktes, zur normalen Verwendung und Einhaltung der vorgegebenen Wartungsintervalle, welche nur von autorisierten Vertriebspartnern durchgeführt werden dürfen. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, sobald ein Mangel erkennbar ist, diesen unmittelbar an Ihren Händler zu melden, um weitere Schäden an Ihrem Fahrzeug zu vermeiden. Folgeschäden, welche bei weiterer Nutzung entstehen können, sind von der Garantie und Gewährleistungspflicht ausgeschlossen!
Als Motorradbesitzer/-fahrer obliegt es Ihrer Verantwortung, alle Gesetze in Ihrem Land zu kennen und zu beachten.
Sollten Sie hierbei Zweifel haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Behörde.
Motorräder werden häufig unter widrigen Umweltbedingungen verwendet. Aus diesem Grund ist es unumgänglich, Fahrzeugpflege zu betreiben. Schmutz, Öle, andere Stoffe tragen dazu bei und können Oberflächen beschädigen und die Bedienelemente zu beeinträchtigen.
Waschen, Reinigen, gegebenenfalls polieren und verloren gegangene Schmierung, soll in Abständen Ihrerseits durchgeführt werden, deren Häufigkeit je nach Modell variieren kann.
Weitere Informationen finden Sie in der Bedienungsanleitung bzw. erfragen diese bei Ihrem Benda Fachhändler.
Besonders bei Nutzung in den Wintermonaten kann Ihr Motorrad chemischen Mitteln, welche zur Schneeschmelze beitragen, ausgesetzt sein. Wir empfehlen, bei regelmäßiger Nutzung vor Beginn dieser Periode und nochmals während dieser, Ihr Motorrad außerhalb der normalen Wartungsintervallen, bei Ihrem autorisierten Händler kontrollieren zu lassen. Diese Maßnahme stellt sicher Ihr Motorrad vor zusätzlichen Schäden während dieser Periode zu schützen.
Wettbewerbsmäßiger Einsatz, Fahrlässigkeit bzw. Missbrauch, Schäden bzw. Folgeschäden, welche durch Unfall verursacht worden sind, falsche Einstellungen, Reparaturen oder defekte durch Anbringung von Zubehörteilen, sowie Eingriff in die Elektronik bzw. den Hauptkabelstrang oder Arbeiten, welche nicht von autorisierten Händlern durchgeführt werden, bergen die Gefahr, dass die Garantie und Gewährleistungspflicht erlischt.
Tipps bei Auslandsreisen:
Stellen Sie sicher, dass die, lt. Wartungsplan anfallenden Arbeiten, nicht bzw. nicht in nächster Zeit notwendig sind. (Je nach Länge und Dauer der Reise)
Erkundigen Sie sich bei längeren Reisen nach einer geeigneten Reiseversicherung.
Wir empfehlen bei längeren Reisen die Bedienungsanleitung mitzuführen
Bei Problemen mit Ihrem Motorrad im Ausland, lassen Sie dieses nur von autorisierten Benda Servicestellen warten.
Die Benda Motor Europe GmbH nimmt sich das Recht im Falle einer Rückrufaktion bzw. technischen Änderungen schadhafte Teile nach eigenem Ermessen welche nicht in die Garantie und Gewährleistungspflicht fallen erneuern bzw. reparieren zu dürfen.
Tritt dieser Fall ein werden Sie von uns benachrichtigt.
Alle Angaben sind zum Zeitpunkt der Druck- und Onlineveröffentlichung zutreffend.
Falls nun Fragen auftreten wenden Sie sich an Ihren Händler. Dieser gibt Ihnen hierzu Informationen und Ratschläge.
Die BENDA MOTOR EUROPE GmbH behält sich das Recht, unangekündigt Änderungen vorzunehmen. Werden andere Abmachungen wie hier aufgeführt abgesprochen haben diese nur Gültigkeit, wenn diese von der BENDA MOTOR EUROPE GmbH vereinbart worden sind.
Die Garantie und Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf DEUTSCHLAND und nur die verkauften Fahrzeuge über das Vertriebsnetzwerk der BENDA MOTOR EUROPE.